Unter Zusatzeinrichtungen versteht man Einrichtungen in der Vermittlungstechnik, die mit dem eigendlichen Verbindungsaufbau und Auslösung derselben direkt nichts zu tun haben. Es sind z.B. Einrichtungen zum Eingrenzen von Störungen oder zum Durchführen von Prüfungen. Ebenfalls gehören Ansagegeräte dazu, die den Fernsprechteilnehmer über bestimmte Zustände im Verbindungsaufbau oder des angerufenen Teilnehmers informieren soll.
Im nebenstehenden Bild ist das RSM- und Zusatzgestell abgebildet, in welchen einige der Zusatzeinrichtungen verbaut sind.