Beim nebenstehenden Apparat handelt es sich um einen Wandapparat ZBSA 19 (07).
Die in den Klammern stehenden Ziffern „07“ geben den Hinweis, dass es sich um ein umgebautes Wandgerät ZB 07, also um einen Fernsprecher ohne Nummernschalter handelt.
Nach Einführung des Wählbetriebes hat die Rechstelegrafenverwaltung (RTV) bzw. die Deutsche Reichspost üblicherweise die frei gewordenen ZB-Apparate durch eigene Werkstätten oder beauftragte Fernmeldefirmen auf Wählbetrieb umbauen lassen, da Werkstoffe zur damaligen Zeit sehr wertvoll waren.
Dieses Gerät wurde um 1910 als ZB-Apparat produziert und 1928 zum Wählfernsprechapparat umgebaut.
Der Hersteller ist nicht mehr feststellbar.