Nebenstehend sehen Sie einen Münzfernsprecher 28c. Dieses Gerät wurde in den 1930er Jahren hergestellt.
Mit diesem Gerät konnten Orts- sowie handvermittelte Ferngespräche geführt werden. Die Ortsgespräche wurden nach Einwurf des Geldes selbsttätig mittels des Nummernschalters (der Wählscheibe) hergestellt und wurden automatisch kassiert.
Ein Ferngespräch wurde zur Einführungszeit dieses Münzers noch handvermittelt. Dazu rief man das Fernamt mittels der Wählscheibe an, meldete ein Ferngespräch an, teilte dem Fernamt die Rufnummer des Münzers mit und hing ein. Daraufhin rief das Fernamt den Münzerfernsprecher zurück und forderte den Sprechgast auf, die fällige Gebühr für das gewünschte Ferngespräch einzuwerfen. Die Sprechzeit betrug drei Minuten. Es konnten Münzen von 5 Pfennig (Pf), 10 Pf, 50 Pf und 1 DM (in den 1930er Jahren Reichsmark) eingeworfen werden. Im Gerät waren zwei Klangstäbe angebracht, gegen welche die Münzen je nach Sorte ein- bis zweimal gegen fielen und einen tiefen oder hohen Ton erzeugten. Anhand dieser Töne konnte das „Fräulein vom Amt“ feststellen, welche Art und wie viele Münzen eingeworfen wurden. Ist die zu entrichtende Gebühr eingeworfen worden, forderte die Vermittlungskraft den Sprechgast auf, den Zahlknopf (rechts neben der Wählscheibe) zu drücken. Das Geld wurde nun kassiert und es ertönte ein Gongsignal für das Fernamt, dass die Kassierung erfolgt ist. Nun schaltete das Fernamt das gewünschte Ferngespräch für drei Minuten durch. Nach diesen drei Minuten schaltete sich das Fernamt wieder ein und fragte den Sprechgast nach der Verlängerung der Sprechzeit. Stimme dieser zu, musste wie oben berichtet die Gebühr erneut entrichtet werden. Verneinte er, wurde die Verbindung getrennt.
Unser Gerät ist nach der Einführung des Selbstwählferndienstes (SWFD) für den Einwurf von 10 Pf-Münzen umgerüstet worden und fungiert nur noch als Ortsmünzfernsprecher.