Unter einer Fangschaltung versteht man das Identifizieren von böswilligen Anrufern mittels einer Fangeinrichtung. Es kann sich um Anrufer handeln, die einen verbal belästigen, bzw. auch um sogenannte „Klingelstörer“, die jemanden anrufen, einmal klingeln lassen und sodann auflegen. Es muss sich jedoch nicht immer um einen böswilligen Anrufer gehandeln, auch eine vermittlungstechnische Störung konnte zu Falschwahlen und somit zu einer Störung/Belästigung des Teilnehmers führen.
Vorgehensweise:
• In der Vermittlungsstelle musste am Leitungswähler eine Fangeinrichtung (FE) angeschaltet werden. Diese Fangeinrichtung ist nur für Ortsverbindungen vorgesehen und besteht aus einem fahrbaren Gerät. Es wurde mit steckbaren Schnüren zwischen dem Leitungswählereingang und der Teilnehmerschaltung des auf Fangen geschalteten Teilnehmers eingeschleift. Rechts ist eine Fangeinrichtung 61 im geöffneten Zustand zu sehen.
• Bei einem Anruf des überwachten Teilnehmeranschlusses wurde die Fangeinrichtung sofort tätig. Die Verbindung wird vorgefangen, die Gebührenzählung wird bis zum Melden des Teilnehmers unterdrückt.
• An die Teilnehmerleitung wird ein 16 kHz Signal angelegt, der Suchwähler in der FE konnte daraufhin den zugehörigen Leitungswähler ausfindig machen.
• Der überwachte Teilnehmer hatte nun eine Minute Zeit die Fangschaltung zu aktivieren, d.h. nach dem Abheben des Handapparates konnte dieser durch die Wahl der Ziffer 2 die Verbindung fangen. Es wurde sofort der Fangalarm ausgelöst die Hupe in der Fangeinrichtung oder der Signalwecker in der Vermittlungsstelle ertönte.
• Um das Auslösen der Verbindung beim Auflegen des rufenden Teilnehmers zu verhindern, wurde durch die Fangeinrichtung Erdpotential (Fangerde) an die Ader-a Richtung 1. Gruppenwähler (GW) angelegt. Durch diese Fangerde wurde die Auslösung des 1. GW verhindert.
• Das Personal musste dann bei Fangalarm den Verbindungsweg über die Wahlstufen der Vermittlungsstelle ausfindig machen, von welchen die Verbindung zum Leitungswähler aufgebaut wurde. An jedem Gestell war eine Mischungskarte angebracht. An der Mischungskarte konnte man ablesen, an welchen Ausgängen die Wahlstufe angeschlossen war.
• Das Personal musste sich dann von einer Gruppenwahlstufe zur anderen rückwärts durch den Verbindungsweg arbeiten, bis zum Vorwähler oder Anrufsucher des anrufenden Anschlusses, wo dann die Rufnummer des Belästigers identifiziert werden konnte. Zur Kontrolle für die Rückwärtsverfolgung wurde von der Fangeinrichtung ein Pilotton an die Leitung angelegt.
• In größeren Orten gab es mehrere Vermittlungsstellen. Die Suche ging dann teilweise über mehrere Ortsämter. Dazu musste die im Rufaufbau vorgelegene Vermittlungsstelle verständigt oder aufgesucht werden. Dort ging die o.a. Vorgehensweise weiter.
• Die Verbindung blieb solange bestehen, bis das Amtspersonal durch Drücken der Auslösetaste auf der Fangeinrichtung die Verbindung ausgelöst hat.
Auf dem rechten Bild ist die Oberseite der Fangeinrichtung 61 mit den Bedienelementen abgebildet.